Dtsch Med Wochenschr 1980; 105(50): 1736
DOI: 10.1055/s-0029-1237095
Arztrecht

© 1980 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Versorgung von Notfall-Patienten durch Nichtärzte mit medizinischen Kenntnissen

Hans-Jürgen Rieger
  • Karlsruhe
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Publication Date:
28 July 2009 (online)

Zusammenfassung

Bei einer kürzlich geführten Diskussion ist die Frage aufgetaucht, ob Nichtärzte mit medizinischen Kenntnissen, zum Beispiel Medizinstudenten und Angehörige des medizinischen Assistenzpersonals, berechtigt oder gar verpflichtet sind, im Rahmen der allgemeinen Hilfeleistungspflicht bei Unglücksfällen (§ 330 c StGB) ihre Kenntnisse einzusetzen, also beispielsweise Infusionen anzulegen, eine medikamentöse Notfalltherapie durchzuführen oder Weisungen am Unfallort an Umstehende und Sanitätspersonal zu geben.