Dtsch Med Wochenschr 1986; 111(7): 273-274
DOI: 10.1055/s-0029-1236386
Arztrecht

© 1986 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Aufklärung über mögliche Lagerungsschäden

Matthias Teichner
  • Hamburg
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Publication Date:
30 July 2009 (online)

Zusammenfassung

Nachdem der VI. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einer Entscheidung vom 24. 1. 84 (1) die Frage, inwieweit ein Patient über mögliche Lagerungsschäden aufzuklären ist, lediglich aufgeworfen hatte, ohne seinerzeit diese Frage beantworten zu müssen, mußte er nunmehr im Urteil vom 26. 2. 85 (2) zu eben dieser Frage abschließend Stellung nehmen. Beiden Entscheidungen lagen Lagerungsschäden in Form einer Plexus- bzw. Ulnaris-parese zugrunde, die sich bei Patienten infolge von Bandscheibenoperationen in der sogenannten Knie-Ellenbogen-Lage (3) eingestellt hatten. Während sich der BGH in der Entscheidung aus dem Jahre 1984 vornehmlich mit Fragen der Dokumentations- und Überwachungspflicht sowie der Beweislast im Zusammenhang mit der Lagerung von Patienten während operativer Eingriffe auseinandersetzte (4), entschied der BGH dieses Mal, daß unvermeidbare Lagerungsschäden für den Fall, daß der Patient intraoperativ in einer «ungewöhnlichen» Position gelagert wird, der ärztlichen Aufklärungspflicht unterliegen.