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DOI: 10.1055/a-2442-4079
Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e. V. informiert
Editorial
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe DGF-Mitglieder,
das neue Jahr startet, wie das alte endet: mit vielen Informationen rund um unsere Fachgesellschaft und ihre Aktivitäten. 2025 wird gefeiert: Die DGF wurde am 26. Oktober 2024 50 Jahre alt und feierte ihr goldenes Jubiläum mit einer Feststunde in Mainz. DGF-Mitglieder, ehemalige Vorstandsmitglieder und Landesbeauftragte, Ehrenmitglieder, Vertreter aus Pflegeverbänden und Politik kamen zusammen, um das Erreichte zu feiern und sich über die Möglichkeiten der Zukunft und die dafür erforderlichen Schritte auszutauschen.
Herbst ist Kongresszeit. Im letzten Quartal 2024 hat die DGF für euch auf vielen öffentlichen Veranstaltungen Flagge gezeigt. Wir waren auf der Medcare in Leipzig zu Gast und auf dem Magdeburger Intensivpflegetag. Auf dem DFK|DOP 2024 vom 26. bis 27. September in Münster haben wir voller Stolz den neuen Messestand vorgestellt. Anschließend ging es weiter als Aussteller auf dem Deutschen Pflegetag in Berlin im November und beim DIVI-Kongress in Hamburg im Dezember. Warum das wichtig ist? Als Aussteller auf Kongressen zu sein, mit euch in den direkten Austausch zu gehen, erhöht unsere Sichtbarkeit für euch, unsere Mitglieder und Interessenten und besonders auch für Partner aus anderen Verbänden und der Politik. Die Fachgespräche am Stand und abseits davon sind durch die Bank bereichernd. Oft entstehen hier zusätzliche Ideen für die weitere Arbeit unserer Fachgesellschaft.
Natürlich haben wir nicht nur Kongresse besucht. Die inhaltliche Arbeit, Ausrichtung und Evaluation fanden vom 28. bis 29. September in Münster bei einer gemeinsamen Vorstands- und Landesbeauftragtensitzung und vom 15. bis 17. November in Augsburg bei einer Klausurtagung statt, auf der die Arbeitsgruppen der DGF intensiv ihre Themen bearbeiteten. Die Ergebnisse dieser Arbeit findet ihr in Stellungnahmen, Presseerklärungen, Positionspapieren und Leitlinien.
Unsere Landesbeauftragten aus Berlin und Brandenburg, Jenny Kuhnert und Marika Banka, berichten in dieser Ausgabe aus ihrem Bundesland.
Ein Projekt, das uns sehr am Herzen liegt, ist die „Angehörigenfreundliche Intensivstation“. Hierzu findet ihr in dieser Ausgabe die wichtigsten Informationen. Bei Fragen zu Details, aktuellem Stand etc. und Anregungen meldet euch gern bei uns und schaut auf unserer Website www.dgf-online.de vorbei: Unter dem Shortlink t1p.de/l1pm6 findet ihr dazu alle wichtigen Informationen.
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DGF aktuell
Angehörigenfreundliche ITS
Seit 1. Januar 2024 hat die DGF das Projekt „Angehörigenfreundliche Intensivstation“ vom Pflege e. V. übernommen (wir berichteten bereits darüber).
Nachdem wir in den ersten neun Monaten mehr als 50 Intensivstationen nach den vom Pflege e. V. übernommenen Regeln zertifiziert bzw. rezertifiziert haben, haben wir uns entschieden, das Projekt weiterzuentwickeln.
Im Folgenden findet ihr einen Auszug aus den Neuerungen und eine Prozessbeschreibung. Die Anträge sind auf unserer Homepage zu finden und können als PDF an zertifizierung@dgf-online.de oder per Post an DGF e. V., Alt-Moabit 91, 10559 Berlin gesandt werden.
In der Geschäftsstelle erfolgt eine erste Sichtung, um die Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen. Im Anschluss werden die Unterlagen an den zuständigen Landesbeauftragten weitergeleitet. Die Verantwortlichen bearbeiten die Anfragen und Anträge möglichst innerhalb von vier Wochen. Die Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt zusätzlich durch Telefonate mit Antragstellenden/Ansprechpartnern oder ggf. durch einen Besuch der Intensivstation; das ist auch online möglich. Hier erfolgt die Vereinbarung eines Ziels für den Zertifikatszeitraum mit den Antragstellenden, das zur Zertifikatsverlängerung erreicht sein soll.
Die Gültigkeit des Zertifikats beträgt drei Jahre bei Rezertifizierung und zwei Jahre bei Erstzertifikaten und relevanten Nachbesserungsvereinbarungen. Sie endet jeweils mit Ablauf des Monats, in dem die Prüfung abgeschlossen wurde.
In der Geschäftsstelle wird nach Freigabe durch die verantwortliche Person innerhalb von zwei bis fünf Werktagen die Rechnung erstellt. Die Kosten betragen für eine Zertifizierung 250 Euro und für eine Zertifikatsverlängerung 200 Euro. Wenn mehrere Intensivstationen aus dem gleichen Haus zertifiziert werden sollen, wird für jede Station ein Antrag benötigt, ab drei Anträgen gewähren wir einen Rabatt. Ist der Zahlungseingang erfolgt, wird das Zertifikat in Papierform und als PDF verschickt, die Intensivstation wird zusätzlich auf unserer Homepage gelistet.
Um als „Angehörigenfreundliche Intensivstation“ zertifiziert zu werden, müssen von der DGF festgelegte Kriterien erfüllt und mindestens 30 Punkte ([ Tab. 1 ]) erreicht werden.
Kriterien (Auswahl, weitere mögliche Kriterien auf der DGF-Website unter www.dgf-online.de) |
Pkt. |
---|---|
Pflichtfeld: variable Besuchszeiten |
10 |
Pflichtfeld: Wartebereich, exklusiv für Bezugspersonen auf oder vor der Intensivstation vorhanden |
5–10 |
Prozesse |
|
24-h-Möglichkeit zum Anrufen mit Telefonnummer |
3 |
proaktives Angehörigentelefonat |
3 |
interaktive Gespräche anhand von Leitfäden |
3 |
Gesprächstermine durch das interprofessionelle Team für Bezugspersonen in einem geschützten Raum |
1 |
Dokumentation der Anwesenheit der Bezugspersonen |
1 |
Dokumentation der Gesprächsinhalte und Vereinbarung mit Bezugspersonen |
3 |
Kinderbesuche |
|
Kinderbesuche sind erwünscht |
3 |
schriftliche Konzepte |
|
Informationen für Bezugspersonen |
3 |
schriftliches Konzept der koordinierten Bezugspersoneninformation mit Literaturhinweisen |
3 |
Umgang mit Bezugspersonen und Patienten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind: Verfügbarkeit von Dolmetschern, Übersetzungs-App o. Ä. |
1 |
Gleichheit und Inklusion: verschriftlichtes Konzept/Statement zur Gleichbehandlung von Bezugspersonen unabhängig von sozialer Schicht, Berufsgruppe, Bildungsschicht, Herkunftsland, Sprachvermögen und anderen Stigmatisierungsmerkmalen, u. a. durch das Merkmal der einfachen Sprache |
3 |
Feedbackbögen für Bezugspersonen |
1 |
Unterstützungs- und Integrationsangebote für Bezugspersonen |
|
Einbeziehung von Bezugspersonen in Entscheidungsfindungen |
3 |
Intensivtagebuch wird angeboten |
3 |
schriftliches Informationsmaterial über die Intensivstation zum Nachlesen für Bezugspersonen |
1 |
Angebote zur Integration in die Pflege |
3 |
Angebote zur Trauerbegleitung |
3 |
psychosoziale Unterstützung mit Assessments von mentaler Gesundheit und Schulung, z. B. Copingstrategien |
3 |
Angebote für spirituelle Unterstützung unter Berücksichtigung kultureller und spiritueller Diversität |
3 |
Anwesenheit von Bezugspersonen bei Prozeduren wie ZVK-Anlage oder CPR nach Absprache möglich |
3 |
Anwesenheit von Bezugspersonen bei Visiten |
3 |
Einsatz ehrenamtlich Mitarbeitender |
1 |
Bildungsmaßnahmen Teams |
|
mind. zwei Fortbildungen aller Mitarbeitenden der Intensivstation im vergangenen Jahr zu dem Thema Angehörigenfreundliche Intensivstation |
3 |
mind. eine Fortbildung in den vergangenen zwei Jahren zum Kommunikationstraining mit Angehörigen, z. B. VALUE |
3 |
mind. eine Fortbildung in den vergangenen zwei Jahren Anleitung/Schulung für Angehörige/Patientenpflegepass |
1 |
mind. eine Fortbildung in den vergangenen zwei Jahren zum Thema digitale Kommunikationsmöglichkeiten |
1 |
Vverschiedene One-Minute-Wonder zur Angehörigenfreundlichen Intensivstation |
1 |
Die Intensivstation |
|
Besprechungszimmer für Gespräche mit Bezugspersonen |
1 |
Barrierefreiheit für Bezugspersonen mit Hilfsmittelbedarfen (ausreichend breite Türen für Rollstühle, ausreichend großes WC usw.) |
1 |
Verpflegungsmöglichkeit zur Selbstbedienung auf Station/im Wartebereich und/oder durch das Team auf Nachfrage und/oder in Cafeteria o. Ä. |
1 |
Wenn Sie
-
erkannt haben, dass die Einbeziehung von Angehörigen, Freunden und vertrauten Menschen wesentlich zur Genesung von Patienten beiträgt, die aufgrund ihres kritischen Gesundheitszustands auf Ihrer Intensivstation behandelt werden,
-
den Besuch von Angehörigen als Teil des therapeutischen Konzepts verstehen, der entscheidend zur schnellen Genesung der Patienten beiträgt,
-
die Besuchsregelungen Ihrer Intensivstation flexibel gestalten und diese an die Bedürfnisse der Patienten und ihrer Angehörigen anpassen möchten oder dies bereits getan haben,
setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung und lassen Sie sich als „Angehörigenfreundliche Intensivstation“ von der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e. V. (DGF) zertifizieren. Mit dem Zertifikat wollen wir Intensivstationen ermutigen, die Erkenntnisse, die in pflegewissenschaftlichen Arbeiten gewonnen wurden, in die Praxis umzusetzen.
Aus den Ländern
News aus Berlin und Brandenburg
Ein freundliches Hallo von uns Landesbeauftragten der DGF für Berlin und Brandenburg! Ich bin Jenny Kuhnert, Fachgesundheits- und Krankenpflegerin für Anästhesie und Intensivmedizin, Pflegeinfluencerin und Podcasterin. Mein Back-up und eine große Stütze ist Marika Banka, ebenfalls Fachkrankenschwester für Anästhesie und Intensivpflege. Sie bringt viel Berufserfahrung aus unterschiedlichsten Pflegebereichen mit und legt ihren Fokus seit 2018 vermehrt auf die Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Pflege, insbesondere auf den Bereich der Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie. Aus Berlin zu berichten, ist derzeit etwas mühselig, weil die Mühlen hier gefühlt noch dreimal langsamer mahlen als im Bundesdurchschnitt und Entwicklungen für die Fachpflege rar gesät sind.
Der Landespflegerat in Berlin und Brandenburg beschäftigt sich derzeit immer wieder mit der Thematik einer möglichen Berliner Pflegekammer. Glücklicherweise sind wir Vertretenden aus verschiedenen Pflegeverbänden und -gesellschaften uns der Notwendigkeit einer Landespflegekammer für Berlin und Brandenburg absolut bewusst. Zwar ist derzeit nicht absehbar, dass Schritte in Richtung einer Gründung gegangen werden, aber wir wollen hier vor Ort vorbereitet sein und nicht erst bei null beginnen, sollten sich die Vorzeichen zu einer Gründung positiv verändern. Dazu planen wir im Rahmen des LPR auch gemeinsame Gespräche mit politischen Vertreterinnen und Vertretern – auch um mögliche Alternativen zu einer Landespflegekammer und Herangehensweisen an diese Thematik zu besprechen.
Ein zweites Thema, das uns als Mitglieder des LPR umtreibt, ist das Pflegekompetenzgesetz. Erwartet wurde dieses vor der Sommerpause 2024, doch zu aller Verwunderung erschien ein Referentenentwurf zur Stärkung der Pflegekompetenz erst Anfang September 2024.
Auch wenn der nächste Punkt nicht unmittelbar relevant für fachweitergebildete Pflegekräfte ist, so ist er doch erwähnenswert im Hinblick auf unser berufspolitisches Verständnis: Der DBfK berichtete im Sommer vergangenen Jahres im Landespflegerat von der ersten Etablierung einer ersten Community Health Nurse im Brandenburger Raum. Community Health Nursing ist ein dynamisches Aufgabenfeld innerhalb der Pflegeprofession, das tief in der angloamerikanischen Public-Health-Tradition verwurzelt liegt. Ein wesentliches Merkmal dieser Rolle sind die Sozialraumorientierung und die große Nähe zu gesundheitsfördernden und präventiven Ansätzen. Obwohl das Modell hierzulande noch in den Kinderschuhen steckt, ist es dem DRK-Kreisverband Fläming/Spreewald gelungen, die studierte Community Health Nurse Tahnee Leyh als Gemeindegesundheitspflegerin für die Stadt Luckau zu gewinnen. Wir wünschen Frau Leyh dafür bestes Gelingen.
Ein Thema, mit dem sich Marika Banka beschäftigt, ist die geplante Überarbeitung und Aktualisierung der Weiterbildungsordnung für die Fachweiterbildung für Anästhesie und Intensivpflege. Sowohl in Berlin als auch in Brandenburg stehen diese auf dem Prüfstand. Marika wird im Sinne der DGF an beiden Neustrukturierungen mitwirken. Bis wann dieser Prozess abgeschlossen sein soll, wurde bisher nicht festgelegt.
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Die Weiterbildungen in Berlin und Brandenburg – wie ist der aktuelle Stand?
Die Weiterbildungen werden an staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten in berufsbegleitenden Lehrgängen oder in Lehrgängen mit Vollzeitunterricht durchgeführt. Die Weiterbildungslehrgänge können in modularer Form durchgeführt werden, wenn die entsprechende Weiterbildungsverordnung dieses zulässt.
Die zuständigen Behörden sind das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Berlin und das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) in Brandenburg.
Die aktuelle Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für die Anästhesie und Intensivpflege in Berlin stammt aus dem Jahr 1985 und ist in § 5 Abs. 5, der §§ 8 und 12 Abs. 2 des Gesetzes über die Weiterbildung in den Medizinalfachberufen (WMfG) vom 9. Februar 1979 (GVBl. S. 324) geregelt. Die Verordnung in Brandenburg stammt aus dem Jahr 2008 und ist in der Intensivpflege und Anästhesie-Weiterbildungsverordnung – IuAWBV vom 26.02.2004 (GVBl. II Seite 246) geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11.06.2008 (GVBl. I Seite 144) geregelt.
Die Gegenüberstellungen ([ Tab. 2 ]) machen deutlich, dass es zwischen den Weiterbildungsordnungen in den Bundesländern und der WBO der DKG relevante Unterschiede gibt.
Berlin |
Brandenburg |
DKG |
|
---|---|---|---|
Voraussetzung |
2-jährige Tätigkeit, davon 6 Monate in einem der Bereiche |
2-jährige Tätigkeit, davon 6 Monate in einem der Bereiche |
mindestens 6 Monate in Vollzeit in dem Fachbereich der Weiterbildung |
Theorie (in Std.) |
780 |
800 |
720 |
Anästhesie |
100 |
180 |
Die theoretische Fachweiterbildung ist modular gestaltet mit 720 Stunden |
Intensiv |
500 |
350 |
|
Gerätetechnik |
120 |
60 |
|
Sozialwissenschaften |
60 |
120 |
|
Recht |
40 |
||
Betriebsorganisation |
30 |
||
sonstige Verfügung |
20 |
||
Praxis (in Std.) |
|||
Anästhesie |
30 Wochen, bei Vollzeitlehrgängen, berufspraktische Anteile unter fachkundiger Aufsicht, bei tätigkeitsbegleitenden Lehrgängen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit |
640 |
500 |
Intensiv |
800 (je 400 operativ und internistisch/neurologisch) |
1.000 (je 500 operativ und internistisch/neurologisch) |
|
(weitere Einsätze) Wahlpflichteinsätze |
160 |
300 in anderen Funktionsbereichen, die weiterbildungsrelevant sind |
|
Prüfung |
|||
schriftlich |
X |
X |
X (Modulprüfungen) |
mündlich |
X |
X |
X |
praktisch |
X |
X (Leistungsnachweise) |
Dazu kommt, dass die Weiterbildungen in ihren Fassungen nicht immer dem aktuellen Standard der Professionalisierung der Pflege entsprechen. Das Leistungsspektrum der Fachpflege wird in den einzelnen Bereichen je nach Versorgungsauftrag und Patientenklientel mit ganz unterschiedlichem Pflegeaufwand bemessen. Individuelle und spezifische Gegebenheiten der zu pflegenden Personen führen von einfachen bis zu hochkomplexen Betreuungssituationen, wobei die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit immer im Vordergrund stehen.
Der Anspruch an die Patientenversorgung sowie die Aufgabenfelder im Pflegeberuf sind im Lauf der Zeit deutlich komplexer geworden. Das Zusammenspiel von Theorie und der Praxis zeigt, dass eine größere Eigenständigkeit (Stichwort: Vorbehaltsaufgaben) erforderlich ist.
Die interprofessionelle Zusammenarbeit auf Augenhöhe ist neben anderen Aspekten in den verschiedenen Bereichen der Schlüsselfaktor und erfordert eine Professionalisierung der Pflege. Die Überarbeitung der Weiterbildungsordnungen in den Bundesländern sollte beinhalten (siehe Positionspapier der DGF):
-
Kompetenzen in der Fachpflege erweitern (Deklarierung von Vorbehaltsaufgaben)
-
Anerkennung der Fachweiterbildung auf DQR-Niveau (Deutscher Qualifikationsrahmen)
-
Strukturierung der Weiterbildungsstätten bzw. Besetzung der Positionen
Sowohl in Berlin als auch in Brandenburg haben die Weiterbildungsstätten erkannt, dass eine Überarbeitung der Weiterbildungen aus oben genannten Gründen wichtig ist. In Berlin gab es dazu ein Netzwerktreffen der Fort- und Weiterbildungsstätten im September 2023 unter der Leitung von Christine Vogler, um gemeinsam Strukturen und Ziele zu formulieren.
Im Land Brandenburg gibt es das Projekt Neksa (Neu kreieren statt addieren). Dort sind zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen (der TU Dresden und der B-TU Cottbus-Senftenberg) damit betraut, mit den verschiedenen Akteuren der Fort- und Weiterbildungen die Gesetzeslage zu überarbeiten.
Es ist auch die Politik gefragt, ihren Teil dazu beizutragen, um dem Niveau bzw. der Professionalisierung der Pflege nicht im Weg zu stehen.
Redaktion DGF-Mitteilungen
c/o DGF-Geschäftsstelle
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
E-Mail: redaktion@dgf-online.de
Verantwortlich für den Inhalt zeichnet im Auftrag des Vorstands der DGF das Redaktionsteam Antje Scheer, Jenny Kuhnert, Steffen Brodowski.
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Publication History
Article published online:
03 January 2025
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